Lebensraum Fließgewässer
erhalten und entwickeln
Was ist ein Gewässerentwicklungskonzept?
Der gute ökologische Zustand als ein wesentliches Ziel der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie ist derzeit in vielen Fließgewässern Sachsen-Anhalts noch nicht erreicht. Neben den stofflichen Belastungen sind dafür Strukturdefizite oder eine fehlende ökologische Durchgängigkeit als Hauptbelastungsfaktoren verantwortlich.
Um die anspruchsvollen ökologischen Zielstellungen der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen, werden mit dem Planungsinstrument der Gewässerentwicklungskonzepte (GEK) notwendige fachliche Grundlagen für Sachsen-Anhalt erarbeitet. Die rechtlich unverbindlichen GEK bieten einen flussgebietsbezogenen Überblick über geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Morphologie in den Gewässern und deren Auen.
Folgende Aufgaben umfasst daher das GEK:
- Defizite der Gewässerstruktur und unüberwindbare Wanderbarrieren für Fische und Kleinlebewesen im Gewässer zu identifizieren
- aufzuzeigen, wo Gewässer naturnah gestaltet und unterhalten werden können
- geeignete Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung vorzuschlagen
- die Maßnahmen hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit mit den regionalen Akteuren abzustimmen
Wer bearbeitet das GEK Ohre/Beber?
Verantwortlich für die Bearbeitung ist der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW), Sachsen-Anhalt, Gewässerkundlicher Landesdienst. Das Planungsbüro M&P Water GmbH wurde mit der Erstellung des GEK Ohre/Beber beauftragt. Die Arbeit beginnt im Januar 2024 und wird im Herbst 2024 abgeschlossen sein.